Klimaschutz & Greenwashing

Klimaneutral oder Klimazertifiziert:
das sind die Unterschiede

Klimaneutralität und Klimazertifizierung sind zwei verschiedene Ansätze, um den Klimawandel zu bekämpfen. Während klimaneutrale Unternehmen im optimalen Fall ihre Treibhausgasemissionen reduzieren und die verbleibenden Emissionen ausgleichen, erhalten Unternehmen mit einer Klimazertifizierung ein offizielles Zertifikat, das ihre Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von offizieller Seite geprüft und transparent und nachvollziehbar bestätigt.

Der Ausgleich verbleibender Emissionen (Kompensationsmaßnahmen) kann beispielsweise durch Waldschutz- und Aufforstungsprojekte oder Projekte im Bereich erneuerbare Energien geschehen.

Kriterien für Klimaschutzprojekte

Klimaschutzprojekte müssen international anerkannte Standards erfüllen. Um die Einhaltung der Kriterien nachzuweisen, werden die Projekte nach strengen Kriterien zertifiziert und geprüft, zum Beispiel nach dem Gold Standard oder dem Verified Carbon Standard (VCS). Dadurch wird die Klimaschutzwirkung der Projekte sichergestellt und regelmäßig bestätigt. Eine der wichtigsten Anforderungen ist, dass die Projekte tatsächlich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sind und dass der Beitrag zur CO2-Reduktion in der Atmosphäre klar messbar ist. Es wird garantiert, dass die eingesparten CO2-Emissionen nur einmal genutzt und die entsprechenden verifizierten Emissionsreduktionen stillgelegt werden. Dies geschieht über offizielle Register.

 (Quelle: Climate Partner AG)

Wieso die Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ problematisch ist

Der Begriff "klimaneutral" wird von Kritikern oft als irreführend angesehen, da er suggeriert, dass keinerlei negative Auswirkungen auf das Klima bestehen. Die Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich der Emissionen) wiederum sind oft umstritten, wenn sie nicht transparent und nachvollziehbar sind. Zudem lenkt der Fokus auf Klimaneutralität möglicherweise von der Notwendigkeit ab, die tatsächlichen Emissionen zu reduzieren.

Durch die Nutzung von Green Claims (umweltbezogene Aussagen wie klimaneutral) präsentieren viele Unternehmen sich und ihre Produkte eventuell nachhaltiger, als sie es tatsächlich sind. Die Problematik bei Green Claims ist, dass sie oft vage, irreführende oder unbegründete Informationen beinhalten. Diese sind in den meisten Fällen für den Endkunden nicht beleg- oder überprüfbar. Das führt dazu, dass sich jedes Unternehmen als „klimaneutral“ bezeichnen und sein eigenes „nachhaltiges“ Label und Claim entwerfen kann – ohne dass irgendetwas geprüft wird. Mit diesem „grünen Image“ soll die Kaufentscheidung von Konsument:innen beeinflusst und damit ihr Profit gesteigert werden. Genau das nennt man Greenwashing.

Dieser Mangel an einheitlichen Richtlinien hat dazu geführt, dass es in der EU mittlerweile über 230 verschiedene Nachhaltigkeitslabels gibt, die nicht reguliert sind.

Es gibt aber auch gute Nachrichten, denn im März 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine EU-Richtlinie über umweltbezogene Angaben, um Greenwashing zu reduzieren. Die Richtlinie soll u.a. dann auch nur noch Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden. Bei Verstoß gegen die Richtlinien soll es für die Unternehmen Geldbußen und Beschlagnahmung von Produkten und Einkünften geben. Wenn alles im Zeitplan verbleibt, müssen bis spätestens Mitte 2027 alle betroffenen Unternehmen sämtliche Anpassungen durchgeführt haben.

(Stand Dezember 2023)

Green Claims und die neue EU-Richtlinie

Die allermeisten Green Claims beziehen sich auf die Verpackung, das Produkt selber bzw. seine Inhaltsstoffe und/oder generische Unternehmensprozesse – somit ist eigentlich kein Produkt vor Greenwashing geweiht. Und dies wiederum bedeutet für den Endverbraucher eine schier endlose Menge an Greenwashing-Fallen.

Dies bestätigt der just veröffentlichte State of Green Claims 2024 Report (hier geht es zum kostenlosen Download) von House of Change, The Goodwins und Popular Packaging. Im Dezember 2023 wurden 163 Green Claims von 78 Marken im deutschen Einzelhandel untersucht — nur 3 davon entsprachen dem Entwurf der neuen EU Richtlinie.

Zusammenfassung des Entwurfs:

1. Green Claim
U.a. Verbot von „allgemeinen Aussagen“ und „irreführenden Informationen zu Umwelteigenschaften“ – wie z. Bsp. „Wir leben Nachhaltigkeit“, “Verpackung zu 94% aus pflanzenbasierten Materialien”

2. Erklärung
Die Erklärung des Green Claims muss auf der Verpackung auf eine klar und hervorgehobene Art und Weise positioniert werden
Die Erklärung muss in verständlicher Sprache beinhalten, wie die Verbesserungen, die Gegenstand des Green Claims sind, erreicht werden.

3. Nachweis
Ein Nachweis für die Erklärung zum Green Claim muss auf die Verpackung per QR Code oder Link platziert werden.
Der Nachweis muss anhand spezifischer und relevanter Daten überprüfbar sein.

4. Verifizierung
Die Verifizierung muss überprüfbar, spezifisch und unabhängig sein, am besten durch eine Konformitätsbescheinigung einer zertifizierten Prüfstelle.

Wenn Sie eine detailliertere Übersicht des Entwurfes und den entsprechenden Richtlinien haben möchten, können Sie hier klicken.

 

Wie können Sie sich nun als Endverbraucher vor Greenwashing schützen?

Im Folgenden haben wir aufgelistet, worauf Sie achten und was Sie tun können, wenn Ihnen ein Produkt ge-greenwashed vorkommt:

  • Eine kurze Recherche im Internet liefert of schnell eine Antwort, dies kannst du auch vor Ort im Laden bequem vom Smartphone aus machen.
  • Achtung bei Wörten wie „bio“ und „umweltfreundlich“ – damit diese aussagekräftig sind, sollten sie immer mit einem offiziellen Siegel/Label belegt werden.
  • Ebenso wenn die Verpackung besonders viel grün aufweist oder aus einem umweltfreundlichen Material ist – dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Produkt auch wirklich nachhaltig ist.
  • Gerne wird auch angemerkt, dass die Verpackung aus recyceltem Material besteht. Wenn hier keine Zahl steht, solltest du hellhörig werden. Sollte eine Zahl genannt werden, muss diese durch einen entsprechenden Nachweis/Siegel belegt werden.
  • Vorsicht bei sog. hauseigenen Labels. Wenn du ein Nachhaltigkeits-Label entdeckst, welches nur in einem bestimmten Laden vorkommt, dann solltest du hier am besten nochmal recherchieren.

 

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